ERBSCHAFTSSTEUER UND SCHENKUNGSSTEUER - STEUERBERATER IN AUGSBURG


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Die steigende Komplexität der rechtlichen Rahmenbedingungen im Erbrecht und Erbschaftsteuerrecht erfordert mehr denn je eine frühzeitige und aktive Planung der Vermögensnachfolge, um die von Ihnen geschaffenen Werte steueroptimal auf die nächsten Generationen zu übertragen.

In unserer Beratungspraxis zeigt sich regelmäßig, welche erheblichen Potentiale der steuerlichen Gestaltung die Erbschaftssteuer und Schenkungssteuer bieten.
Wir begleiten Sie bei der Entwicklung und Umsetzung eines individuellen Nachfolgekonzepts. Dies umfasst für uns folgende Eckpunkte für Privatpersonen:

STEUERBERATUNG ZU ERBSCHAFT UND SCHENKUNG


Bewertung von Immobilien, Beteiligungen und weiterem in- und ausländischen Vermögen nach den gesetzlichen Methoden zur Ermittlung potentieller Steuerbelastungen

Möglichkeiten der lebzeitigen Versorgung des Schenkers und dessen Ehepartners

Langfristige Sicherung des Vermögens innerhalb der Familie (Pool-Gesellschaften, Stiftungen)

Mehrfache Nutzung steuerlicher Freibeträge in zeitlicher und persönlicher Hinsicht

Mitgestaltung steuerlich optimaler Testamente sowie Gesellschafts- und Familienverträge in Zusammenarbeit mit Ihrem juristischen Berater

Professionelle Erstellung von Schenkungsteuererklärungen und Erbschaftsteuererklärungen

Nachlassverwaltung und Testamentsvollstreckung (Umsetzung des Erblasserwillens, Vermögenssicherung für Minderjährige etc. nach vorab definiertem Honorar)